Gartenkunst und Grünanlagen

Arboretum

Merkmale, Morphologie, Typologie:

Ein Arboretum ist eine lebende Sammlung von Bäumen, um die Vielfältigkeit von aus- und inländischen Arten und Formen darzustellen. Botanische Gärten zeigen außerdem Sträucher und Stauden. Pinten sind Sammlungen immergrüner Koniferen (Nadelbäume).

 

Kulturgeschichte:

Botanische Gärten und Arboreten sind in Mitteleuropa seit dem 16. Jh. durch aufkommendes botanisches Interesse, Entdeckungsreisen oder zunehmenden Handel entstanden. Zuvor hat es Arboreten schon in frühen Zivilisationen gegeben, z. B. in China, Japan, den Mittelmeerregionen und Südamerika; seit dem 18. Jh. wurden sie häufig durch Eigentümer von Landsitzen eingerichtet. In einzelnen Fällen sind Arboreten aus Baumschulen (Pflanzgärten) hervorgegangen.

 

Vorkommen/ Verbreitung:

landesweit

Erfassung/ Gesetzlicher Schutz:

Botanische Gärten und Arboreten innerhalb historischer Gärten und Parkanlagen sind in vielen Fällen von den Denkmalbehörden erfasst und bei entsprechender Ausprägung ins Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen. Abseitige Anlagen können dabei übersehen worden sein und sollten den Behörden oder dem NHB gemeldet werden.

 

Literaturtipps: Jellicoe & Jellicoe (1986)

Arboretum in Melzingen, Ldkr. Uelzen (Foto: Florian Friedrich)

Bauerngarten

Merkmale, Morphologie, Typologie:

Bauerngärten sind direkt am Hof oder in der nahen Gemarkung gelegene Gärten zur bäuerlichen Selbstversorgung. Obst, Gemüse und Kräuter, aber auch Blumen und Ziersträucher wachsen im Gegensatz zum städtischen Bürgergarten in bunter Kombination. Die Grundform des Bauerngartens ist nach Vorbild des Klostergartens i. d. R. ein einfaches Wegekreuz, das verschiedene, geometrisch angeordnete, mit nie­drigen Buchshecken abgegrenzte Beete unterteilt. Charakteristisch ist eine große Vielfalt an Pflanzenarten. Die Beete können ebenerdig (Flachbeet) oder zur besseren Sonnen­ein­strahlung erhöht liegen (Hochbeet). Ähnlichkeit mit Bauerngärten haben Pastorats- oder Klostergärten.

 

Kulturgeschichte:

Geregelter Gartenbau setzte in Deutschland erst im 8. und 9. Jh. ein. Stand zunächst die Selbstversorgung im Mittelpunkt, gewinnt seit der Renaissance allmählich auch der Blumenschmuck an Bedeutung. Neben ihrer Bedeutung für das traditionelle Ortsbild einer Siedlung sind Bauerngärten wertvolle Lebensräume für Insekten.

 

Vorkommen/ Verbreitung:

Bauerngärten gehörten v. a. im 19. und frühen 20. Jh. zu fast jedem Bauernhof. Heute sind viele zerstört, überformt oder verwildert.

 

Erfassung/ Gesetzlicher Schutz:

Bauerngärten sind nur in Einzelfällen von der Baudenkmalpflege erfasst und ins Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen worden. Gut erhal­tene Exemplare in traditioneller Ausprägung sollten dem NHB gemeldet werden.

 

Literaturtipps: Böhme & Preisler-Holl (1996), Gröll (1991), Nowak-Nordheim (1982), Widmayer (1986)

Kleingarten

Merkmale, Morphologie, Typologie:

Getrennt von Wohnhäusern liegender und aus Beeten, Rasen und (Obst-)Gehölzen bestehender Garten. Fehlt eine Gartenlaube, spricht man von Grabeland. Meist bilden mehrere Kleingärten eine Kleingartenanlage oder -kolonie.

 

Kulturgeschichte:

Kleingärten wurden seit 1830 mit zunehmender Industrialisierung angelegt, Kleingartenanlagen seit Beginn des 20. Jahrhunderts meist systematisch von Städten und Gemeinden geplant. Oft prägen sie den Übergangsbereich zur offenen Landschaft. Insbesondere in Notzeiten hatten sie zur Eigenversorgung der Bevölkerung eine hohe Bedeutung.

 

Vorkommen/ Verbreitung:

Kleingärten sind landesweit verbreitet, i. d. R. liegen sie am Sied­lungsrand, aber auch inmitten von Verkehrsanlagen (Eisenbahn).

 

Erfassung/ Gesetzlicher Schutz:

Aufgrund ihrer großen Verbreitung werden einzelne Exemplare von Kleingärten oder Grabeland nicht erfasst.

 

Literaturtipps: Böhme & Preisler-Holl (1996), Gassner (1987)

Park

Merkmale, Morphologie, Typologie:

Park- und die Gartenanlagen lassen sich gliedern in

  • Klostergärten zur Eigenversorgung des Klosters mit Gemüse und Heilpflanzen (siehe auch  Bauerngarten).
  • Fürstengärten als repräsentative Gartenanlagen fürstlicher Residenzen; zur winterlichen Aufbewahrung südländischer Pflanzen verfügten sie oft über eine Orangerie.
  • Adelsgärten als Außenanlagen adliger Residenzen; im Gegensatz zu Fürstengärten weniger repräsentativ.
  • Bürgergärten als Außenanlagen eines Wohnhauses. Man kann Hausgärten von repräsentativeren Villengärten unterscheiden.
  • Kurparkanlagen eines Kurbetriebes zur Erbauung und Erholung der Gäste
  • Öffentliche Gärten und Parkanlagen wie Bürger-, Volks- und Stadtparks sowie Wallanlagen usw., als innerörtliche Grünanlagen zur Erholung angelegt.
  • Separat erläutert werden  Friedhöfe,  Kleingärten,  Arborten und  Bauern­gärten.

 

Kulturgeschichte:

Gärten waren in Mitteleuropa mindestens seit dem Mittelalter bekannt. Mit Mauern und Zäunen gegenüber der wilden Natur abgegrenzt, galten sie als idealisierte Darstellung des irdischen Paradieses. Wie auch der Park, unter dem im Gegensatz zum Garten eine eher größere und weniger deutlich von der Umgebung abgegrenzte Anlage verstanden wird, steht der Garten oft in Verbindung mit einem Gebäude.

Die Garten- bzw. Parkgestaltung zählt wie die Architektur oder Bildhauerei zu den Bildenden Künsten und hat in der Vergangenheit verschiedene Stilrichtungen hervorgebracht. Als deren extremste Gegensätze stehen sich (neben einer Fülle anderer Stilrichtungen) die barocke, in Frankreich entwickelte Gartenarchitektur mit ihren symmetrischen, regelmäßigen Formen und die später in England entstandene Idee des Landschaftsparks gegenüber. Stilelemente bzw. Bestandteile von Gärten oder Parkanlagen sind z. B.  Alleen, Pavillons, künstliche Grotten, Parterre u. a.

 

Vorkommen/ Verbreitung:

Historische Gärten und Parkanlagen sind in Niedersachsen landesweit verbreitet.

 

Erfassung/ Gesetzlicher Schutz:

Historische Gärten und Parkanlagen sind in vielen, aber nicht in allen Fällen den Denkmalbehörden bekannt und bei entsprechender Bedeutung ins Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen worden. Aufgegebene oder abseitige Anlagen können dabei übersehen worden sein und sollten dem NHB gemeldet werden.

 

Literaturtipps: Böhme & Preisler-Holl (1996), Hennebo & Hoffmann (1963 und 1965), Hennebo, Rohde & Schomann (2000)

Schlosspark Hehlen, Ldkr. Holzminden (Foto: Hilko Linnemann)

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