Volksbegehren Artenvielfalt 2020

Stellungnahme des NHB zum Volksbegehren "Artenvielfalt.Jetzt!"

Mittlerweile stellt sich nicht mehr die Frage, ob die Insektenwelt in Schwierigkeiten steckt, sondern vielmehr wie der Insektenrückgang noch zu stoppen ist. Ein ambitionierter und verbindlicher Aktionsplan zum Insekten- bzw. grundsätzlich zum Artenschutz ist dringend nötig. Das ist kein Selbstzweck, sondern dient dem Erhalt unser aller Lebensgrundlagen!

Das Volksbegehren

Ein Kreis von Natur- und Umweltschutzverbänden stellt im Jahr 2020 in einem Volksbegehren „Artenvielfalt.Jetzt!“ einen Gesetzestext zur Abstimmung, der zu mehr Engagement im Artenschutz verpflichten soll. Informationen zum Volksbegehren sind zu finden unter www.artenvielfalt-niedersachsen.jetzt. Viele Probleme und Lösungsansätze des Artenschutzes, für die mit dem Volksbegehren geworben wird, hat der NHB seit Jahren immer wieder in seiner ROTEN MAPPE, seit 1960 der Jahresbericht des NHB zur Situation der Heimatpflege in Niedersachsen, angesprochen und angemahnt.

Der NHB gibt als überparteilicher Dachverband keine Empfehlung für oder gegen das Volksbegehren ab. Jedoch bietet der NHB nicht nur den persönlichen Mitgliedern in seinen Mitgliedsvereinen und -verbänden, Organisationen und Institutionen im NHB, sondern der gesamten Öffentlichkeit eine Hilfe für die persönliche, freie und unabhängige Entscheidung für oder gegen das Volksbegehren an. Hier stellt der NHB zur persönlichen Meinungsbildung eine vergleichende Übersicht (Synopse) seiner Beiträge aus den ROTEN MAPPEN neben die Forderungen des Volksbegehrens zur Verfügung: Synopse Volksbegehren 2020 und Rote Mappe.

Der NHB als überparteilicher Verband

Der Niedersächsische Heimatbund e.V. (NHB) ist Landesverband und Arbeitsgemeinschaft der in der Heimatpflege wirkenden Vereine und Verbände, Körperschaften und Institutionen. Der NHB hat als Dachverband keine persönlichen Mitglieder.

Zu den zentralen Säulen des Niedersächsischen Heimatbundes zählt die Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements in der Denkmalpflege, im Natur- und Landschaftsschutz sowie in der Landes- und Regionalgeschichte, der Archäologie und im Museums- und Archivwesens in Niedersachsen. Auch um die Pflege der niedersächsischen Regional- und Minderheitensprachen Niederdeutsch und Saterfriesisch kümmert sich der NHB. Überall in den Kommunen und Gebietskörperschaften sind Vereine und Verbände in der Heimatpflege aktiv, denen sich der Niedersächsische Heimatbund als institutioneller Vertreter verpflichtet fühlt.

Außerdem ist der NHB ebenso wie einige Verbände aus dem Initiatoren- und Unterstützerkreis des Volksbegehrens ein nach § 63 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannter Verband und wird bei naturschutzrechtlichen Verfahren (Unterschutzstellungen, Planungs- und Genehmigungsverfahren) schriftlich und mündlich angehört. Diese Beteiligung nimmt der NHB zusammen mit seinen Mitgliedern und Freunden sehr sorgfältig wahr. Daher gehören die Erörterung von Fragen des Umwelt- und Naturschutzes und die Einforderung ihrer Lösung zu den unmittelbaren Kernaufgaben des NHB.

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