Burg
Merkmale, Morphologie, Typologie:
Burgen sind Bauwerke zur militärischen Verteidigung. Je nach ihrer Lage unterscheidet man Höhenburgen an exponierter Stelle in Mittelgebirgen und Niederungsburgen (Wasserburgen) im Tiefland. Insbesondere bei Höhenburgen wurden landschaftliche Gegebenheiten (z. B. Bergsporne) einbezogen. Je nach Alter und Bauart der Burg sind oft nur noch Wälle (Rund-, Ring- oder Abschnittswälle), Mauern oder Gräben erhalten, bei jüngeren Burgen auch ganze Gebäudekomplexe. Ein spezieller Burgentyp ist die Motte, ein von einem Wassergraben umgebener, künstlicher Hügel mit hölzernem oder steinernem Turm, meist mit Vorburg oder Wirtschaftshof. Wo der Hügel fehlt, spricht man von einer Turmburg.
Kulturgeschichte:
Burgen sind für die Zeiten der Ur- und Frühgeschichte bis ins frühe Mittelalter die Hauptrelikte politischen Handelns. Neben ihrer Verteidigungs- haben sie vor allem machtpoltisch-offensive und repräsentative Funktion. Im Mittelalter sind sie Ausdruck der Adelsgesellschaft, die in ihnen gleichzeitig Wohnung und Schutz suchte.
Die älteste Befestigung Niedersachsens, das Erdwerk auf dem Nachtwiesenberg bei Esbeck, Landkreis Helmstedt, stammt aus der ältesten Epoche der Jungsteinzeit, der Bandkeramik (6./5. Jahrtausend v. Chr.). Erst in der späten Bronzezeit und Eisenzeit entstanden im Mittelgebirgsraum Burgen im engeren Sinne, die schon besiedelt waren oder als Fluchtburgen und Stützpunkte in Kriegszeiten dienten.
Aus karolingischer und ottonischer Zeit ist wiederum eine größere Zahl Burgen bekannt. Teilweise waren sie, wie z. B. die befestigten Königspfalzen, ständig besiedelt und Elemente des herrschaftlichen Landesausbaus. Seit dem hohen Mittelalter stellten sie die befestigten Wohn- und Herrschaftssitze der Territorialherren sowie des hohen und niederen Adels dar (Bischofs-, Herzogs-, Grafen-, Ministerialen- oder Ritterburgen). Sie konnten auch zur Kontrolle strategisch wichtiger Straßen, Flussübergänge, Grenzen und Wirtschaftszentren dienen.
Vorkommen/ Verbreitung:
Burgen sind landesweit verbreitet, besonders im Mittelgebirge.
Erfassung/ Gesetzlicher Schutz:
Burgen und ihre Relikte werden von den Denkmalbehörden erfasst und in das Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen. Dabei beschränkt sich die Baudenkmalpflege auf die als Gebäude erhaltenen Burgen, die Archäologische Denkmalpflege erfasst alle übrigen, z. T. nur in Wällen oder Gräben erhaltenen Anlagen.
Literaturtipps: Deutsche Burgenvereinigung e. V. (1999: 126-134), Hässler (1991), Heine (1995 und 2000) , Möller (1984)
Landwehr
Merkmale, Morphologie, Typologie:
Einrichtung zur Sicherung und Markierung von Grenzen, bestehend aus einem oder mehreren parallelen Wällen und Gräben. Der Höhenunterschied zwischen der ehemals wassergefüllten Grabensohle und der früher mit Dornenhecken bepflanzten Wallkrone betrug i. d. R. mehrere Meter, kann sich aber im Lauf der Jahrhunderte durch Erosion verringert haben. Häufig verliefen Landwehren nicht exakt auf der tatsächlichen Grenze, sondern nutzen die Gunst des vorhandenen Geländes, indem unwegsame Gebiete durch eine Landwehr miteinander verbunden wurden. Durchlässe einer Landwehr waren mit Warten gesichert, das sind Beobachtungstürme aus Holz oder Bruchstein auf erhöhten Stellen. In Niederungsbereichen konnten Landwehren bisweilen nur aus Gräben und Kanälen bestehen, in unwegsamen Mooren und Flußniederungen auch aus einfachen Wallhecken.
Kulturgeschichte:
Landwehren wurden v. a. im 14. und 15. Jh. angelegt, um in dieser von kriegerischen Auseinandersetzungen geprägten Zeit Territorien, Siedlungsräume und Städte vor feindlichen Angriffen zu schützen. Zugleich ermöglichten sie, den aufkommenden Handelsverkehr mit Wegezöllen zu belegen. Spätestens im 19. Jh. wurden Landwehren und Warten funktionslos.
Vorkommen/ Verbreitung:
Landwehren sind vielerorts durch Abtrag oder Überbauung verschwunden. Meist sind nur kleinere Teilabschnitte erhalten, häufig in Wäldern.
Erfassung/ Gesetzlicher Schutz:
Landwehren und Warten werden von den archäologischen Denkmalbehörden erfasst und vom NLD ins Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen. Erhaltene Warten sind Gegenstand der Baudenkmalpflege.
Literaturtipps: Möller (1984)
Militärische Einrichtungen
Merkmale, Morphologie, Typologie:
Anlagen, die militärischen Zwecken dienten (Übungsgelände, Flakstellung, Exerzierplatz usw.) oder durch Kriegshandlungen entstanden sind (z. B. Bombentrichter).
Kulturgeschichte:
Zur Kulturgeschichte militärischer Anlagen des Mittelalters und der frühen Neuzeit siehe Burgen und Schanzen. Daneben erlangen mit zunehmendem Alter auch Anlagen des Ersten und Zweiten Weltkriegs kulturhistorische Bedeutung.
Vorkommen/ Verbreitung:
Historische militärische Einrichtungen sind landesweit verbreitet.
Erfassung/ Gesetzlicher Schutz:
Historische militärische Anlagen stehen seit jeher im Blickfeld archäologischer Denkmalbehörden und werden dort systematisch erfasst. Einrichtungen des 19. und 20. Jahrhunderts sollten dem NHB gemeldet werden.
Schanze
Merkmale, Morphologie, Typologie:
Befestigungsanlage aus hohen Erdwällen an topographisch beherrschender Lage. Die Wälle bilden meist einen Rhombus oder ein Vieleck, es gibt auch sternförmige, ovale oder unregelmäßige Formen. Die Bezeichnung Schanze für wallartige Befestigungsanlagen ist gebräuchlich, aber nicht immer zutreffend. Tatsächlich kann es sich um Burgen o. a. handeln.
Kulturgeschichte:
Die frühesten Schanzen stammen aus dem späten Mittelalter (v. a. 15. Jh.), die meisten sind jünger (16.-18. Jh.). Schanzen dienten v. a. als militärische Lager in strategisch wichtiger Lage. Von hier sollten Straßen und Fluss- oder Gebirgsübergänge gesichert werden. Dabei diente die Anlage als temporäres Lager und bot Schutz vor Artilleriefeuer.
Vorkommen/ Verbreitung:
Die meisten Schanzen wurden in späteren Zeiten überpflügt. Erhaltene Anlagen liegen meist in Wäldern.
Erfassung/ Gesetzlicher Schutz:
Schanzen werden von den archäologischen Denkmalbehörden erfasst und vom NLD ins Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen.
Literaturtipps: Hässler (1991), Möller (1984)
Turm
Merkmale, Morphologie, Typologie:
Türme sind Bauwerke, deren Höhe ihre Grundfläche um ein mehrfaches übertrifft. Sie stehen frei oder lehnen sich an andere Bauwerke an, diese dann i. d. R. überragend, oder sitzen anderen Bauwerken auf. Türme wurden früher vor allem aus Natur- oder Kunststeinen errichtet, in oberen Geschossen auch aus Holz oder Fachwerk, in jüngerer Zeit auch aus Eisen oder Beton. Sie dienen verschiedensten Zwecken, z. B. als Kirch-, Wehr- oder Wachturm, als Seezeichen oder als Wasser- oder Förderturm.
Kulturgeschichte:
Als vertikale Landmarken, freistehend oder ihre Umgebung überragend, prägen Türme markant die Kulturlandschaft. Aus dem Mittelalter gibt es Kirchtürme, feudale Wohntürme und Bergfriede, aber auch bürgerliche und großbäuerliche Steinwerke, Mauer- und Tortürme von Stadtbefestigungen, schließlich Warttürme, oft in Verbindung mit Landwehren. Häufig verbinden sich zum Turmbau mehrere Motive: Der Wehrbau etwa will auch repräsentieren und Respekt einflößen, bei Kirchen wird die zur Glockenaufhängung nötige Konstruktion symbolisch überhöht, kann aber gleichzeitig auch Wehrfunktion besitzen oder - an der Küste - als Seezeichen dienen.
Türme neuer Funktion bringt das 19. Jahrhundert: seit seinem Beginn Leuchttürme, seit seiner Mitte Aussichtstürme, seit seinem Ausgang (nun auch in neuen Eisen- oder Betonkonstruktionen) Türme mit technischen Aufgaben, etwa Wasser- oder Fördertürme. Auch die wenigen erhaltenen Grenztürme der ehemaligen DDR sind als Mahnmale von Bedeutung.
Vorkommen/ Verbreitung:
Türme sind landesweit verbreitet; nur bestimmte Funktionen sind an Regionen gebunden: Leuchttürme an die Küste, Fördertürme an Bergbaugebiete, Aussichtstürme vornehmlich an Mittelgebirgslandschaften.
Erfassung/ Gesetzlicher Schutz:
Früheste Turmformen wie die Turmhügelburgen oder mehr oder weniger abgetragene Türme werden von den archäologischen Denkmalbehörden erfasst und vom NLD ins Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen. Alle übrigen Türme sind klassischer Gegenstand der Baudenkmalpflege und werden von ihr i. d. R. systematisch berücksichtigt. Erfassungslücken gibt es - aufgrund ihrer zuweilen abseitigen Lage oder unscheinbaren Konstruktion - v. a. bei den Aussichtstürmen. Sie sollten dem NHB oder den Denkmalbehörden gemeldet werden.
Literaturtipps: Heinle & Leonhard (1988), Koepf (1999)
Wall
Merkmale, Morphologie, Typologie:
Wälle (vgl. auch Wallhecke) dienten i. d. R. zur Markierung und ggf. zur Sicherung von Grenzen (Grenzwall). Sie bestehen aus aufgeworfener Erde, z. T. mit aufgeschichteten Steinen oder einer Holzkonstruktion durchsetzt. Sie konnten z. B. Bestandteile einer Burg oder einer Landwehr sein oder ehemalige Triften oder Gemeinheiten begrenzen. Ihre Höhe liegt zwischen wenigen Dezimetern und mehreren Metern und hängt von der Funktion und den topographischen Erfordernissen ab. Die nach außen weisende Seite des Walls kann steiler als die innere sein, oft ist ihr ein Graben vorgelagert.
Kulturgeschichte:
Wälle zählen zu den ältesten Einfriedungen. Früher waren sie häufig mit dornigen Hecken bepflanzt. Bis zur Einführung des Drahtzaunes stellten sie neben Gräben und Grenzbäumen die gängigen Grenzmarkierungen dar. Einzelne Wälle dienten auch als Sandfang. Besonders häufig kamen Wälle im Anschluss an die Gemeinheitsteilungen zum Einsatz, um z. B. Aufforstungen (Pflanzkämpe, meist rechtwinklig angeordnete Wälle) oder Koppeln ( Blockflur) einzufrieden.
Vorkommen/ Verbreitung:
Vor allem in Wäldern sind Wälle landesweit verbreitet.
Erfassung/ Gesetzlicher Schutz:
Wälle werden nur bei besonderer Bedeutung von den archäologischen Denkmalbehörden erfasst und vom NLD ins Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen, z. B. Stadtwälle oder Wälle von Landwehren bzw. Burgen. Wälle der Forst- und Agrargeschichte (z. B. Pflanzkämpe, Sandfänge) oder andere Umwallungen jüngeren Datums werden von den Behörden nur in Einzelfällen erfasst. Sofern sie gut erhalten und zumindest aus lokaler Sicht von kulturgeschichtlicher Bedeutung sind, sollten sie dem NHB gemeldet werden.