Burgen sind Bauwerke zur militärischen Verteidigung. Je nach ihrer Lage unterscheidet man Höhenburgen an exponierter Stelle in Mittelgebirgen und Niederungsburgen (Wasserburgen) im Tiefland. Insbesondere bei Höhenburgen wurden landschaftliche Gegebenheiten (z. B. Bergsporne) einbezogen. Je nach Alter und Bauart der Burg sind oft nur noch →Wälle (Rund-, Ring- oder Abschnittswälle), →Mauern oder →Gräben erhalten, bei jüngeren Burgen auch ganze Gebäudekomplexe. Ein spezieller Burgentyp ist die Motte, ein von einem Wassergraben umgebener, künstlicher Hügel mit hölzernem oder steinernem Turm, meist mit Vorburg oder Wirtschaftshof. Wo der Hügel fehlt, spricht man von einer Turmburg.
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Einrichtung zur Sicherung und Markierung von Grenzen, bestehend aus einem oder mehreren parallelen Wällen und Gräben. Der Höhenunterschied zwischen der ehemals wassergefüllten Grabensohle und der früher mit Dornenhecken bepflanzten Wallkrone betrug i. d. R. mehrere Meter, kann sich aber im Lauf der Jahrhunderte durch Erosion verringert haben. Häufig verliefen Landwehren nicht exakt auf der tatsächlichen Grenze, sondern nutzen die Gunst des vorhandenen Geländes, indem unwegsame Gebiete durch eine Landwehr miteinander verbunden wurden. Durchlässe einer Landwehr waren mit Warten gesichert, das sind Beobachtungstürme aus Holz oder Bruchstein auf erhöhten Stellen. In Niederungsbereichen konnten Landwehren bisweilen nur aus →Gräben und →Kanälen bestehen, in unwegsamen Mooren und Flußniederungen auch aus einfachen →Wallhecken.
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Anlagen, die militärischen Zwecken dienten (Übungsgelände, Flakstellung, Exerzierplatz usw.) oder durch Kriegshandlungen entstanden sind (z. B. Bombentrichter).
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Befestigungsanlage aus hohen Erdwällen an topographisch beherrschender Lage. Die →Wälle bilden meist einen Rhombus oder ein Vieleck, es gibt auch sternförmige, ovale oder unregelmäßige Formen. Die Bezeichnung Schanze für wallartige Befestigungsanlagen ist gebräuchlich, aber nicht immer zutreffend. Tatsächlich kann es sich um →Burgen o. a. handeln.
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Ein Platz, an dem in historischer Zeit unter freiem Himmel ein Gericht tagte, oftmals durch Linden (→Gerichtslinde) markiert. Weil die letzten Thingstätten spätestens im 18. Jh. aufgelöst wurden, sind sie äußerlich allenfalls an ihrer platzartigen Gestaltung mit Bäumen oder Steinen zu erkennen. Das Thing ist nicht zu verwechseln mit dem →Tie.
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Türme sind Bauwerke, deren Höhe ihre Grundfläche um ein mehrfaches übertrifft. Sie stehen frei oder lehnen sich an andere Bauwerke an, diese dann i. d. R. überragend, oder sitzen anderen Bauwerken auf. Türme wurden früher vor allem aus Natur- oder Kunststeinen errichtet, in oberen Geschossen auch aus Holz oder Fachwerk, in jüngerer Zeit auch aus Eisen oder Beton. Sie dienen verschiedensten Zwecken, z. B. als Kirch-, Wehr- oder Wachturm, als →Seezeichen oder als Wasser- oder Förderturm.
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Öffentliche Einrichtungen sowie Gebäude zur Nachrichtenübermittlung, zur Gesundheits-, Trinkwasser-, oder Elektrizitätsversorgung u. a.
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Wälle (vgl. auch →Wallhecke) dienten i. d. R. zur Markierung und ggf. zur Sicherung von Grenzen (Grenzwall). Sie bestehen aus aufgeworfener Erde, z. T. mit aufgeschichteten Steinen oder einer Holzkonstruktion durchsetzt. Sie konnten z. B. Bestandteile einer →Burg oder einer →Landwehr sein oder ehemalige →Triften oder →Gemeinheiten begrenzen. Ihre Höhe liegt zwischen wenigen Dezimetern und mehreren Metern und hängt von der Funktion und den topographischen Erfordernissen ab. Die nach außen weisende Seite des Walls kann steiler als die innere sein, oft ist ihr ein Graben vorgelagert.
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