Bildstock
Merkmale, Morphologie, Typologie:
Freistehende Säule in der Feldmark aus Stein oder Holz mit gemalten oder plastischen religiösen Darstellungen, z. T. mit Inschriften oder aufgesetzter Heiligenfigur.
Kulturgeschichte:
Bildstöcke sind Zeugen katholischen Brauchtums. Frühe Bildstöcke entstanden bereits im 14. Jh., die meisten jedoch erst im Barock (ca. 1600–1770). Bildstöcke wurden zur Verehrung Marias (Mariensäule), als Erinnerung an Verstorbene, zum Dank für eine Errettung, am Ort eines Unfalls oder einer Untat ( Kreuzstein) oder als Ausdruck zur Bitte um Hilfe errichtet.
Vorkommen/ Verbreitung:
Bildstöcke sind v. a. in katholischen Gebieten verbreitet. Im Untereichsfeld sind z. B. 22 Bildstöcke erhalten.
Erfassung/ Gesetzlicher Schutz:
Bildstöcke werden nur in Einzelfällen von den Denkmalbehörden erfasst und sollten daher dem NHB gemeldet werden.
Literaturtipps: Hauff (1990), Reuther (1961)
Denkmal
Merkmale, Morphologie, Typologie:
Der Begriff Denkmal beschränkt sich hier auf Denkmale i. e. S., meint also nicht automatisch Kultur- oder Naturdenkmale.
Denkmale sind plastische Bildungen wie Statuen oder Gedenksteine, die sich zur Erinnerung an ein bedeutendes Ereignis oder mit einer ideellen Botschaft an die Öffentlichkeit wenden, z. B. Pestsäulen zur Erinnerung und Abwendung von Epidemien, Kriegerdenkmale oder Mahnmale.
Kulturgeschichte:
Frühe Denkmale stammen aus dem 16. Jh., besonders viele Denkmale wurden im 19. Jh. errichtet, v. a. im Anschluss an den deutsch-französischen Krieg
Vorkommen/ Verbreitung:
Landesweit
Erfassung/ Gesetzlicher Schutz:
Denkmale werden von den Denkmalbehörden nur in seltenen Fällen erfasst, v. a. innerhalb von Siedlungen. Besondere, vor allem in der freien Landschaft gelegene Exemplare sollten dem NHB gemeldet werden.
Literaturtipps: Scharf (1984)
Friedhof
Merkmale, Morphologie, Typologie:
Friedhöfe, auch Kirchhof (Kerkhoff), Totenacker oder Gottesacker genannt, sind Orte zur Bestattung. Kennzeichnend war der Ausschluss von Selbstmördern, ungetauften Kindern und Andersgläubigen. Entsprechend bestand eine Trennung zwischen katholischen, evangelischen und jüdischen Friedhöfen. Friedhöfe außerhalb von Siedlungen hatten oft Friedhofskapellen, die im Mittelalter auch als Beinhaus (Karner, Ossarium) dienten; seit dem 19. Jh. sind Leichenhallen obligatorisch. Pestfriedhöfe dienten ausschließlich der Bestattung von Pestopfern; Kriegsopfer ruhen auf Kriegsgräberfriedhöfen. Der jüdische Friedhof kennt keinen Grabschmuck und hat ursprünglich liegende Grabsteine. Ein Bestattungsort besonderen Rechts ist das Familien- oder Erbbegräbnis, das oft in besonderen Bereichen der Kirch- und Friedhöfe, aber auch in der freien Landschaft und mitunter in Verbindung mit einem Mausoleum auftritt.
Kulturgeschichte:
Seit der Steinzeit bestatteten Menschen ihre Angehörigen in einem besonderen Bezirk. Der christliche Friedhof befand sich zunächst in oder an der Kirche, erst seit Ende des 18. Jahrhunderts liegen Friedhöfe mit zunehmendem Hygienebewusstsein außerhalb von Siedlungen. Parkähnlich gestaltet werden sie i. d. R. seit Mitte des 19. Jahrhunderts. Familienbegräbnisse adeliger oder großbäuerlicher Anwesen in der freien Landschaft sind v. a. vom Beginn des 19. bis Mitte des 20. Jahrhunderts bekannt.
Vorkommen/ Verbreitung:
Pestfriedhöfe lagen i. d. R. außerhalb von Ortschaften, ebenso jüdische Friedhöfe, die meist auf unfruchtbarem Boden am Rande oder außerhalb von Siedlungen platziert wurden. Familienbegräbnisse befinden sich häufig in Wäldern.
Erfassung/ Gesetzlicher Schutz:
Historische Friedhöfe sind in vielen Fällen von den Denkmalbehörden erfasst worden. Abseitige oder aufgegebene Friedhöfe im unbesiedelten Bereich oder deren Relikte (z. B. Einfriedungen, Grabsteine) können dabei übersehen oder als zu unbedeutend angesehen worden sein und sollten dem NHB gemeldet werden. Jüdische Friedhöfe sind in den meisten Fällen dem Landesverband Jüdischer Gemeinden Niedersachsen bekannt. Im Zweifelsfall sollten sie dem NHB gemeldet werden.
Literaturtipps: Boehlke (1984), Böhme & Preisler-Holl (1996)
Grabhügel
Merkmale, Morphologie, Typologie:
Ein Grabhügel (auch Hügelgrab) ist eine flach aufgewölbte runde Kuppe zur Bestattung. Er misst 0,2-2 m in der Höhe und 4-30 m im Durchmesser und tritt oft vergesellschaftet mit mehreren Grabhügeln in Grabhügelfeldern auf. Vom Laien sind Grabhügel kaum von natürlichen Hügeln (z. B. Dünen) zu unterscheiden.
Kulturgeschichte:
Grabhügel sind von der Jungsteinzeit (ab 3. Jahrtausend v. Chr.) bis ins Mittelalter angelegt worden, wobei Grabhügel aus der Bronzezeit und Eisenzeit überwiegen. Im Gegensatz zu Großsteingräbern dienten Grabhügel i. d. R. der Einzelbestattung. Die überwiegende Bestattungsart entwickelte sich von der bloßen Leichenbestattung (bis ca. 1800 v. Chr.) über die Beisetzung in Eichensärgen (oft nach Ost-West ausgerichtet) zur Urnenbestattung (ab ca. 1200 v. Chr.).
Vorkommen/ Verbreitung:
In ganz Niedersachsen
Erfassung/ Gesetzlicher Schutz:
Grabhügel werden von den archäologischen Denkmalbehörden erfasst und vom NLD ins Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen.
Literaturtipps: Hässler (1991), Möller (1984)
Großsteingrab
Merkmale, Morphologie, Typologie:
Aus Steinplatten oder -blöcken errichtete Grabkammer. Das gemeinsame Konstruktionsprinzip aller Großsteingräber besteht darin, dass auf jeweils zwei aufgerichteten Trägersteinen ein Deckstein ruht. Man unterscheidet drei Typen: Dolmen, Ganggrab und Galeriegrab. Dolmen und Ganggrab waren meist auf der Erdoberfläche errichtet und ursprünglich mit Erde bedeckt. Dabei hat das Ganggrab einen seitlichen Zugang durch einen rechtwinklig auf die Kammer mündenden Gang. Galeriegräber haben in die Erde eingelassen Grabkammern. Großsteingräber können von wenigen Metern bis zu über 100 Meter lang sein (Lang- oder Hünenbett bzw. -grab).
Kulturgeschichte:
Großsteingräber wurden in der Jungsteinzeit, v. a. in der Trichterbecherkultur (3. Jahrtausend v. Chr.), angelegt, aber auch noch von den Menschen der Bronze- und Eisenzeit für Nachbestattungen genutzt.
Vorkommen/ Verbreitung:
Landesweit, v. a. in eiszeitlich geprägten Gebieten mit Vorkommen geeigneter Steine
Erfassung/ Gesetzlicher Schutz:
Großsteingräber werden von den archäologischen Denkmalbehörden erfasst und vom NLD ins Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen.
Literaturtipps: Hässler (1991), Möller (1984)
Kirche
Merkmale, Morphologie, Typologie:
Eine Kirche ist ein geweihtes Gebäude zur christlichen Gottesverehrung. Nach Funktion und Rang unterscheidet man Bischofskirchen (Dom, Münster; Kathedrale), Pfarr-, Kloster-, Stifts-, Wallfahrts- und Taufkirchen, Kapellen und Oratorien (Bethäuser). Zur Umgebung einer Kirche gehören oft Pastorate, Pastoren-, Pfarr- und Küsterhäuser. Eine Besonderheit stellen Kirchhofsiedlungen dar, bei der Wohnhäuser im Kreis um einen Kirchvorplatz gruppiert sind. Das jüdische Gotteshaus ist die Synagoge.
Kulturgeschichte:
Kirchen nehmen eine herausragende Stellung in der Baugeschichte ein. Die ältesten erhaltenen niedersächsischen Kirchen entstanden im 10. und 11. Jahrhundert. Sie traten an die Stelle der bis dahin üblichen Holzbauten und wurden im romanischen Stil errichtet. In der Folgezeit spiegeln Kirchen die Entwicklung der Architektur wider, die sich von der Romanik über die Gotik, die Renaissance, den Barock, den Klassizismus und den Historismus bis zur Moderne entwickelte.
Vorkommen/ Verbreitung:
Kirchen sind landesweit verbreitet.
Erfassung/ Gesetzlicher Schutz:
Kirchen aller Art, ihre Nebengebäude und Kirchhofsiedlungen sowie Synagogen sind von den Denkmalbehörden landesweit systematisch erfasst.
Literaturtipps: Dehio (1992), Möller (1984)
Kirchweg
Merkmale, Morphologie, Typologie:
Kirchwege (Kirchstiege, Richtewege) sind zu einer Kirche führende Fußwege.
Kulturgeschichte:
Bis zum 19. Jh. hatten viele Dörfer keine eigenen Kirchen, sondern gehörten Kirchspielen an. Dort mussten die Menschen auf Kirchwegen ins Kirchdorf gehen. Kirchwege sind oft von Gedenksteinen gesäumt und können zugleich als Kreuzweg dienen.
Vorkommen/ Verbreitung:
In ganz Niedersachsen
Erfassung/ Gesetzlicher Schutz:
Kirchwege, die in ihrer historischen Ausprägung als Fußweg erhalten sind, sollten dem NHB gemeldet werden.
Kloster
Merkmale, Morphologie, Typologie:
Ein Kloster ist ein mehr oder weniger deutlich von der Umgebung abgeschirmter Gebäudekomplex einer Ordensgemeinschaft von Frauen oder Männern, bestehend aus Kirche, Kreuzgang, Kapitel-, Schlaf- und Speisesaal und anderen Teilen. In der Regel gehören zu einem Kloster auch landwirtschaftliche oder gewerbliche Einrichtungen (z. B. Klostergut, Mühle, Fischteich).
Kulturgeschichte:
In Niedersachsen wurden die ersten Klöster in karolingischer Zeit zur Christianisierung gegründet. Aus landschaftsgeschichtlicher Sicht machten sich seit dem 12. Jh. v. a. die Zisterzienserklöster beim Ausbau und bei der Kultur des Landes verdient, z. B. durch Trockenlegung von Sümpfen, Anlage von Fischteichen, Anbau und Zucht von Getreide- und Obstsorten u. v. m.
Vorkommen/ Verbreitung:
Klöster und ihre Einrichtung sind landesweit verbreitet.
Erfassung/ Gesetzlicher Schutz:
Klostergebäude sind von den Denkmalbehörden landesweit erfasst. In Zusammenhang mit Klöstern stehende landschaftliche Zeugnisse wie Furten, Fischteiche Brücken usw. bleiben dabei oft unberücksichtigt und sollten dem NHB gemeldet werden.
Literaturtipps: Dehio (1992), Möller (1984), Roth (1986)
Kreuzstein
Merkmale, Morphologie, Typologie:
Steine, die ein Kreuz darstellen, z. T. mit eingemeißelten Inschriften oder Abbildungen. Man unterscheidet Kreuzsteine i. e. S. (Stein, auf dem ein Kreuz abgebildet ist), Steinkreuze (Stein, der als Kreuz geformt ist) und Scheibenkreuzsteine (Steine, die in der oberen Hälfte als runde Scheibe geformt sind, auf der ein Kreuz abgebildet ist).
Kulturgeschichte:
Kreuzsteine sind Rechtsdenkmale des Mittelalters (v. a. 13.-16. Jh.), die für erschlagene oder verunglückte Personen aufgestellt wurden, die ohne Sterbesakramente umgekommen sind; bei Gewaltverbrechen oft vom Täter.
Vorkommen/ Verbreitung:
In ganz Niedersachsen
Erfassung/ Gesetzlicher Schutz:
Das Vorkommen von Kreuzsteinen und deren geschichtliche Hintergründe sind in ganz Niedersachsen erfasst und in einem Verzeichnis veröffentlicht (Müller & Baumann 1988). Darüber hinaus gehende Exemplare sollten dem NHB gemeldet werden.
Literaturtipps: Müller & Baumann (1988)
Kreuzweg
Merkmale, Morphologie, Typologie:
Ein aus 14 Stationen bestehender Weg zur Betrachtung der Leiden Christi. Die Stationen bestehen aus Wegkreuzen, Gedenksteinen, Figuren oder Bildern, den Abschluss bildet häufig eine Anhöhe (Kalvarienberg).
Kulturgeschichte:
Kreuzwege bzw. Pilgerwege dienen Prozessionen oder Wallfahrten. Die Kreuzweg-Andacht wurde durch den in Jerusalem üblichen Brauch, zur Osterzeit den Leidensweg Christi nachzugehen, und durch die im Mittelalter beliebten Wallfahrten nach Palästina angeregt.
Vorkommen/ Verbreitung:
V. a. in katholischen Gebieten
Erfassung/ Gesetzlicher Schutz:
Kreuzwege in historischer Ausprägung werden von Denkmalbehörden i. d. R. nicht erfasst und sollten dem NHB gemeldet werden.
Mausoleum
Merkmale, Morphologie, Typologie:
Oft prächtiges Gebäude zur Familienbestattung. Mausoleen können Bestandteil eines Friedhofs sein, oder sie gehören zu einem Erbbegräbnis und liegen damit in der freien Landschaft bzw. innerhalb einer Parkanlage.
Kulturgeschichte:
Der Begriff Mausoleum geht auf das von Mausolos begonnene und seiner Gattin Artemisia 350 v. Chr. vollendete marmorne Mausoleum von Halikarnassos (heute SW-Türkei) zurück, eines der Sieben Weltwunder. In der Regel sind Mausoleen prächtige Gebäude, die die gehobene Stellung der in ihnen bestatteten Personen widerspiegeln sollen.
Vorkommen/ Verbreitung:
Mausoleen sind landesweit verbreitet.
Erfassung/ Gesetzlicher Schutz:
Mausoleen werden von den Denkmalbehörden erfasst. Exemplare in der freien Landschaft können dabei übersehen werden und sollten den Behörden oder dem NHB gemeldet werden.
Steinmal
Merkmale, Morphologie, Typologie:
Steinmale sind Steine, die in vorgeschichtlicher oder mittelalterlicher Zeit von Menschen in ihrer Lage oder Form verändert wurden.
Kulturgeschichte:
Nach Aussehen und Funktion unterscheidet man Menhire, die unbearbeitet blieben und vermutlich während der Jungsteinzeit zur Grabmarkierung oder aus kultischen Zwecken aufgerichtet wurden, von bearbeiteten Schälchen- und Rillensteinen. Schälchensteine sind größere Steine, in die vermutlich zu kultischen Zwecken eine schälchenförmige Vertiefung eingraviert wurde. Rillensteine weisen auffällige Rillen auf und sind oft an Kirchenportalen, Klosteraufgängen oder anderen exponierten Stellen zu finden. Zu Steinmalen lassen sich auch Kreuzsteine und Steinkreuze zählen.
Vorkommen/ Verbreitung:
Während Menhire und Schälchensteine vor allem in der freien Landschaft, meist im Wald zu finden sind, treten Rillensteine i. d. R. in Siedlungen als Teile von Gemäuern auf.
Erfassung/ Gesetzlicher Schutz:
Steinmale werden von den archäologischen Denkmalbehörden erfasst und vom NLD ins Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen.
Literaturtipps: Möller (1984)