Merkmale, Morphologie, Typologie:
Eine Wallhecke ist ein mit Bäumen oder Sträuchern bewachsener Wall; andere Bezeichnungen sind Euwer; Oiwer oder Knick. Die klassische Wallhecke hat beiderseits parallele Gräben, aus denen das Material für den Wall entnommen wurde. Diese Gräben können heute verfüllt oder verlandet sein. Steht die Hecke auf einem Wall aus Steinen, spricht man auch von einem Steinknick (vgl. →Lesesteinwall). Ein Weg zwischen zwei parallelen Wallhecken (Doppelknick) heißt Redder. Trittstufen zum Überqueren eines Grabens einer Wallhecke heißen Stegel oder Steggelsch. Ehemalige Wallhecken können sich mangels Pflege zu Baumreihen oder zu unbewachsenen →Wällen (z. B. →Pflanzkämpe) entwickeln.
Kulturgeschichte:
siehe auch →Hecke. Die meisten Wallhecken und Wälle entstanden im Anschluss an die Markenteilungen (Ende des 18. bis Mitte des 19. Jahrhunderts), als neu zugeteilte Parzellen durch Wallhecken zu umgrenzen waren. Dadurch war es endlich möglich, Viehherden ohne Hirten weiden zu lassen. Hierbei sind ganze Heckensysteme entstanden, die noch immer viele Landstriche prägen. Älter sind die Wallhecken der Ringwälle um den →Esch, der die Kulturflächen vor dem in der Allmende weidenden Vieh schützte.
Vorkommen / Verbreitung:
wie →Hecken. Wallhecken sind v. a. in den Geestlandschaften Niedersachsens typisch.
Erfassung / Gesetzlicher Schutz:
Zur Erfassung von Wallhecken eignet sich v. a. die Auswertung historischer Landkarten. Besonders markante Exemplare werden i. d. R. im Rahmen der Landschaftsplanung erfasst. In verschiedenen Landkreisen Niedersachsens sind darüber hinaus sämtliche Wallhecken kartiert. Besondere kulturhistorische Bedeutungen von Wall-hecken bleiben bislang oft unberücksichtigt und sollten dem NHB gemeldet werden. Wall-hecken unterliegen § 33 NNatG, wonach ihre Beseitigung oder Beeinträchtigung verboten ist. Pflegemaßnahmen (z. B. Schnitt) sind erlaubt.
Literaturtipps:
AfA Oldenburg (1997), Landkreis Ammerland (o. J.), Pott (1988) und (1989), Schupp & Dahl (1992), Siebels (1954)