Merkmale, Morphologie, Typologie:
Türme sind Bauwerke, deren Höhe ihre Grundfläche um ein mehrfaches übertrifft. Sie stehen frei oder lehnen sich an andere Bauwerke an, diese dann i. d. R. überragend, oder sitzen anderen Bauwerken auf. Türme wurden früher vor allem aus Natur- oder Kunststeinen errichtet, in oberen Geschossen auch aus Holz oder Fachwerk, in jüngerer Zeit auch aus Eisen oder Beton. Sie dienen verschiedensten Zwecken, z. B. als Kirch-, Wehr- oder Wachturm, als →Seezeichen oder als Wasser- oder Förderturm.
Kulturgeschichte:
Als vertikale Landmarken, freistehend oder ihre Umgebung überragend, prägen Türme markant die Kulturlandschaft. Aus dem Mittelalter gibt es Kirchtürme, feudale Wohntürme und Bergfriede, aber auch bürgerliche und großbäuerliche →Steinwerke, Mauer- und Tortürme von Stadtbefestigungen, schließlich Warttürme, oft in Verbindung mit →Landwehren. Häufig verbinden sich zum Turmbau mehrere Motive: Der Wehrbau etwa will auch repräsentieren und Respekt einflößen, bei Kirchen wird die zur Glockenaufhängung nötige Konstruktion symbolisch überhöht, kann aber gleichzeitig auch Wehrfunktion besitzen oder – an der Küste – als Seezeichen dienen.
Türme neuer Funktion bringt das 19. Jahrhundert: seit seinem Beginn →Leuchttürme, seit seiner Mitte Aussichtstürme, seit seinem Ausgang (nun auch in neuen Eisen- oder Betonkonstruktionen) Türme mit technischen Aufgaben, etwa →Wasser- oder Fördertürme. Auch die wenigen erhaltenen Grenztürme der ehemaligen DDR sind als Mahnmale von Bedeutung.
Vorkommen / Verbreitung:
Türme sind landesweit verbreitet; nur bestimmte Funktionen sind an Regionen gebunden: Leuchttürme an die Küste, Fördertürme an Bergbaugebiete, Aussichtstürme vornehmlich an Mittelgebirgslandschaften.
Erfassung / Gesetzlicher Schutz:
Früheste Turmformen wie die Turmhügelburgen oder mehr oder weniger abgetragene Türme werden von den archäologischen Denkmalbehörden erfasst und vom NLD ins Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen. Alle übrigen Türme sind klassischer Gegenstand der Baudenkmalpflege und werden von ihr i. d. R. systematisch berücksichtigt. Erfassungslücken gibt es – aufgrund ihrer zuweilen abseitigen Lage oder unscheinbaren Konstruktion – v. a. bei den Aussichtstürmen. Sie sollten dem NHB oder den Denkmalbehörden gemeldet werden.
Literaturtipps:
Heinle & Leonhard (1988), Koepf (1999)