Terrassenacker

Merkmale, Morphologie, Typologie:

Terrassenäcker finden sich v. a. in Hanglagen des Berglandes und bestehen aus mehreren, mehr oder weniger parallel zur Höhenlinie verlaufenden Hangstufen (Ackerterrassen). Der Terrassenacker ist im Vergleich zum steilen Hang vergleichsweise eben und hat je nach Hangneigung eine Breite von zwei bis zehn Metern, so dass der Hang getreppt wirkt. Steile Terrassenhänge zwischen Terrassenäckern heißen Stufen- oder Hochraine und wurden mit Grasbewuchs, →Wallhecken oder →Lese­stein­wäl­len ge­gen Erosion geschützt. Ein Höhenunterschied am Übergang von Wald oder Grünland zu einem unterhalb gelegenen Acker wird Kulturwechselstufe genannt und ist durch Bodenabtrag auf dem Acker entstanden.

Terrassenäcker Brevörde, Ldkr. Holzminden (Foto: Hilko Linnemann)

 
 
 
 
 

Terrassenäcker Rühler Schweiz, Ldkr. Holzminden (Foto: Hilko Linnemann)

 
 

Kulturgeschichte:

Terrassenäcker wurden in Europa seit dem Mittelalter zur Ausdehnung der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Hanglagen angelegt und sind Relikte des mittel­al­ter­lichen bis neuzeitlichen Ackerbaus. Sie entstehen durch hangseitigen Bodenabtrag und tal­seitigen Bodenauftrag. Die Bodenumlagerungen wurden von Hand vorgenommen oder ent­standen durch Pflügen. Weil sich Terrassen­äcker bei Änderung der Hanggefällerichtung in →Wölbäcker fortsetzen, treten Terrassen- und Wölbäcker im Bergland oft ver­gesell­schaf­tet auf.

Vorkommen / Verbreitung:

Terrassenäcker finden sich in Niedersachsen in allen Gebieten mit höherer Hangneigung. Da die ackerbauliche Bewirtschaftung heute zu aufwendig ist, werden die Gebiete mit Terrassenäckern vorwiegend als Grünland oder Forst genutzt.

Erfassung / Gesetzlicher Schutz:

Hinweise auf Ackerterrassen kann bereits die Topogra­phische Karte 1:25.000 geben, in der Ackerterrassen häufig als parallel zu den Höhenlinien gezeichnete Böschungssignaturen zu erkennen sind. Ackerterrassen und Terrassenäcker werden nur in Einzelfällen von den archäologischen Denkmalbehörden erfasst und vom NLD ins Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen. Sie sollten daher dem NHB gemeldet werden.

Literaturtipps: 

Born (1989), Denecke (1979), Küster (1995), Ratjens (1979), Werth (1954)