Merkmale, Morphologie, Typologie:
Künstliches Stillgewässer (auch Weiher) zur Ansammlung von Wasser. In der Regel verhindert eine Staueinrichtung in Form eines →Dammes oder eines →Wehres den Abfluss. Dagegen ist ein See ein natürliches Gewässer (Ausnahme: Stausee). Je nach Funktion unterscheidet man: Mühlteiche als Energiespeicher für →Wassermühlen, Stau- oder Bergwerksteiche zum Antrieb von Wasserrädern im Bergbau, Schwellweiher oder Flößteiche (→Flößereirelikte), Feuerlöschteiche zum Vorhalten von Löschwasser, Färberteiche zum Färben von Textilien, Salinenteiche zum Sammeln der Sole (→Saline), Winterlaken als Kleingewässer zur Eisgewinnung, Talsperren zur großräumigen Wasserversorgung, Hülben zur lokalen Wasserversorgung einer Siedlung (vor allem in Kalkgebieten), →Fischteiche zur Fischzucht, →Entenfänge, →Rottekuhlen u. v. m. Oft sind Teiche auch für Badeanstalten genutzt oder gezielt ausgebaut worden. Je nach Alter und Erhaltungszustand können historische Teichanlagen vollständig oder nur in Relikten erhalten sein.
Kulturgeschichte:
Teiche und Weiher wurden und werden seit Jahrhunderten und für vielfältige Zwecke angelegt. Zur Fischzucht und zum Antrieb von Wassermühlen waren sie z. B. schon im Mittelalter bekannt. Im Harz und anderen Montanregionen gehören sie zu den charakteristischen landschaftlichen Zeugnissen des historischen Bergbaus. Hier speicherten sie Wasser zur Erzwäsche oder dienten als Energievorrat für Wasserräder, z. B. um Blasebalge eines Schmelzofens oder Hämmer eines Hammerwerkes anzutreiben.
Vorkommen / Verbreitung:
Teiche und Kleingewässer waren – wie historische Landkarten beweisen – früher viel häufiger als heute. Nach Aufgabe ihrer Nutzung sind viele Teiche aufgegeben worden. Einige wurden verfüllt, andere sind auf natürliche Weise verlandet.
Erfassung / Gesetzlicher Schutz:
Historische Teiche werden in Niedersachsen nicht systematisch erfasst (außer Bergbaugewässer im Harz). Den Naturschutzbehörden sind zwar i. d. R. Gewässerbiotope bekannt, oft jedoch nicht in ihrer kulturgeschichtlichen Bedeutung. Daher sollten Teiche mit kulturgeschichtlicher Bedeutung bzw. deren Relikte dem NHB gemeldet werden. In naturnaher Ausprägung können sie die Bedingungen eines nach § 28a NNatG besonders geschützten Biotops erfüllen.
Literaturtipps:
Konold (1987), Küster (1995), Schmidt (1989)