Streusiedlung

Merkmale, Morphologie, Typologie:

Bei der Streusiedlung haben die Hofstellen keinen dörf­lichen Zusammenhang, sondern liegen als Einzelhöfe isoliert voneinander. Einzelhöfe, die inmitten ihrer Ländereien liegen, nennt man auch Kamphof. Jüngere Einzelhöfe, die im Zuge von Arrondierungen oder Flurbereinigungen entstanden sind, nennt man Aussiedler- oder Einödhof. Ein Gräftenhof ist ein burgähnlich von einem Wassergraben umschlossener Einzelhof.

Streusiedlung Wellingholzhausen, Ldkr. Osnabrück (Foto: Christian Wiegand)

 
 
 

Kulturgeschichte:

Streusiedlungen können bereits im frühen Mittelalter entstanden sein, z. B. durch Gründung fränkischer, an strategisch wichtiger Stelle gelegener Meier- bzw. Schulzenhöfe, oder wenn karge Bodenverhältnisse keine Ansammlung mehrerer Höfe zuließen. In der frühen Neuzeit können Einzelhöfe durch die Ansiedlung von Markköttern oder durch den Bau von Heuerlingshäusern hinzugekommen sein. Andere Einzelhöfe sind erst nach den Gemeinheitsteilungen (Markenteilungen) des 19. Jahrhunderts durch Aussiedlung aus den Dörfern entstanden. In Marsch­gebieten gibt es alte, separat auf kleinen →Wurten (Hauswurten) liegende Einzelhöfe oder jüngere Einzelhöfe, die im 18. und 19. Jh. in der entwässerten Jungmarsch auf der zugeteilten Wirtschaftsfläche gegründet wurden, um weite Wege zu den Äckern zu vermeiden. Vor allem im westlichen Niedersachsen kann die Streusiedlung in solchem Maße verbreitet sein, daß sie einen großen Einfluss auf die Eigenart der Landschaft hat.

Vorkommen / Verbreitung:

Streusiedlung ist v. a. in den nährstoffarmen Gebieten westlich der Weser verbreitet, z. B. im Oldenburger Münsterland, im Emsland oder im Osnabrücker Nordland. (siehe Abb. Siedlungsformen)

Erfassung / Gesetzlicher Schutz:

Einzelhöfe (→Bauernhaus) werden von den Denkmalbehörden als Baudenkmal erfasst und in das Ver­zeich­nis der Kulturdenkmale aufgenommen. Das Siedlungsmuster der Streusiedlung wird von den Denkmal- oder Naturschutz­behörden nur selten erfasst. Ihre typische Siedlungsstruktur sollte im Rahmen der Land­schaftsplanung erfasst und ihre Erhaltung durch die Bauleitplanung gewährleistet werden. Im Luft- oder Kartenbild lässt sie sich gut erkennen.

Literaturtipps: 

Lienau (1997), Seedorf & Meyer (1996)