Straße

Merkmale, Morphologie, Typologie:

Verkehrsverbindung; im Gegensatz zum →Weg ist die Straße i. d. R. befestigt und von höherer Bedeutung. Historische Straßen lassen sich anhand ihrer Funktion (siehe Kulturgeschichte) oder anhand ihres Materials (Natur-, Ziegel- oder Kopfsteinpflasterstraßen, siehe Abb. Kap. 1.4.2) gliedern. Sie können in aktuell genutz­te und modern gestaltete Straßen übergegangen sein oder als Relikte in der Landschaft erhalten sein (z. B. als →Hohlwege)

Kopfsteinpflasterstraße Wiekenberg – Fuhrberg, Ldkr. Celle (Foto: Florian Friedrich)

 
 
 
 

Asphaltierte alte Klinkerstraße mit Sommerweg, Abikhafe, Ldkr. Leer (Foto: Axel Heinze)

 
 
 
 

Klinkerstraße von Nesse nach Coldinne alte Marsch, Ldkr. Aurich (Foto: Axel Heinze)

 
 
 
 

Klinkerstraße Westersander, Ldkr. Aurich (Foto: Susanne Sander-Seifert)

 
 

Postweg Hesel, Ldkr. Leer (Foto: Susanne Sander-Seifert)

 

Kulturgeschichte:

Historische Straßen des Mittelalters muss man sich weniger als befestigte Wege sondern eher als Trasse paralleler Wegespuren vorstellen. Erst in der Neuzeit wurden die Fahrbahnen allmählich befestigt und die Straßenverläufe festgelegt. Straßen lassen sich nach ihrer Entstehungsgeschichte und Funktion gliedern in. Beispiele:

  • Handelsstraße, z. B. der Ochsenweg zum Transport von Rindern von Schleswig-Holstein in die Niederlande, der HelIweg von Köln über Soest, Hildesheim, Magdeburg nach Berlin (die heutige Bundesstraße 1) oder der Hellweg up de Sandforde von Minden nach Hil­desheim
  • Post- und Heerstraße als neuzeitliche Straßenverbindung bedeutender Städte
  • Chaussee (in Frankreich entwickelte, geradlinig und in Dammlage gebaute und zumindest teilweise gepflasterte und von einer →Allee gesäumte Hauptverkehrsstraße des 18. und 19. Jahrhunderts)

Vorkommen / Verbreitung:

Historische Straßen sind landesweit verbreitet.

Erfassung / Gesetzlicher Schutz:

Historische Straßen im ländlichen Raum, die in ihrem Trassenverlauf, ihrer Gestalt (z. B. Chaussee, Hohlweg) und ihrem Material dem historischen Bild weitgehend entsprechen, sollten dem NHB gemeldet werden. Sie werden bislang nur in Einzelfällen von den archäologischen Denkmalbehörden erfasst und vom NLD ins Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen. Historische Straßen innerhalb geschlossener Siedlungen (z.B. Promenaden) sind dagegen Gegenstand der Baudenkmal­pflege.

Literaturtipps: 

Denecke (1969)