Scheune

Merkmale, Morphologie, Typologie:

Getrennt vom Haupthaus stehendes Gebäude zum Aufbewahren von Erntegut (v. a. ungedroschenes Getreide, im Gegensatz zum →Speicher für gedroschenes Korn), oder landwirtschaftlichem Gerät. Typisches Merkmal ist die große, mit einem beladenen Erntewagen zu durchfahrende Toreinfahrt. Standort der Scheune ist i. d. R. das Gelände des Bauernhofes, stehen Scheunen in der freien Landschaft, heißen sie Feldscheunen. Aus Brandschutzgründen wurden Scheunen auch fernab der Haupthäuser gemeinsam mit anderen in einem Scheunenviertel erbaut.

Kulturgeschichte:

Früheste Scheunen sind vereinzelt schon aus vorgeschichtlicher Zeit bekannt, treten vermehrt im 16. Jh. auf und sind seit dem 18. Jh., als sich die wirtschaftlichen Bedingungen der Bauern verbesserten, weit verbreitet. Sie wurden errichtet, wenn der Platz im Haupthaus für die zunehmenden Ernten nicht mehr ausreichte und die Ernte gegen Feuer gesichert werden sollte. Abhängig von ihrer Funktion entwickelten sich spezielle Scheunentypen wie Viehscheunen, Flachsscheunen, Hopfenscheunen, Zehntscheunen (wohin die Bauern ihre Abgaben in Naturalien zu liefern hatten), Torscheunen (querseitig durchfahrbar, zur Lagerung und zum Hofabschluss) oder Zaunscheunen (lediglich mit Flechtwerk gefülltes Fachwerk zum Lagern und Nachtrocknen von Heu).

Vorkommen / Verbreitung:

Scheunen sind landesweit verbreitet. Scheunenviertel sind eine Besonderheit im Einzugsgebiet der Mittelweser.

Erfassung / Gesetzlicher Schutz:

Scheunen und Scheunenviertel werden i. d. R. von den Denkmalbehörden erfasst und können als Baudenkmal in das Verzeich­nis der Kulturdenkmale aufgenommen werden. Feldscheunen und andere Scheunen in der freien Landschaft bleiben da­bei allerdings oft unberücksichtigt und sollten dem NHB gemeldet werden.

Literaturtipps: 

Gläntzer et al. (1992), Kaiser & Ottenjann (1995), Möller (1984), Sche­pers (1976)