Merkmale, Morphologie, Typologie:
Landwirtschaftliche Nebengebäude sind unbewohnte Betriebsgebäude eines Bauernhofes. Je nach Funktion und typischer Bauweise unterscheidet man z. B. →Scheunen, →Speicher, →Keller, Ställe, Viehhütten, Backhäuser, Remisen (Wagenunterstände), Flachsrösthäuser (zur Leinenherstellung), Brauhäuser; Brennereien, Dörrobstöfen, Bleichhütten (→Rottekuhle), Göpelhäuser (meist achteckiges Gebäude zum Antrieb einer viehbetriebenen Welle) oder Taubenhäuser (zur Taubenzucht).
Kulturgeschichte:
Landwirtschaftliche Nebengebäude waren von Beginn der Neuzeit bis ins 18.Jh. eher selten und wurden nur in Einzelfällen angelegt, z. B. zur Sicherung der Ernte (Speicher, Scheune), oder wenn aus Brandschutzgründen ein Abstand zum Haupthaus vorteilhaft war (z. B. Brauhaus, Brennerei, Backhaus). Erst im 19. Jh. mit Modernisierung der Landwirtschaft (Bauernbefreiung, Melioration, Gemeinheitsteilungen, Mineraldüngung, Betriebsspezialisierung usw.) und dem damit verbundenen Aufschwung entstanden Nebengebäude aller Art.
Vorkommen / Verbreitung:
Landwirtschaftliche Nebengebäude sind landesweit stark verbreitet. Nur in den Seemarschgebieten sind sie eher selten.
Erfassung / Gesetzlicher Schutz:
Landwirtschaftliche Nebengebäude, die direkt an Hofstellen liegen, werden von der Baudenkmalpflege i. d. R. systematisch erfasst. Lediglich kleinere in der freien Landschaft gelegene Nebengebäude von kulturgeschichtlicher oder landschaftstypischer Bedeutung können dabei unberücksichtigt geblieben sein und sollten daher dem NHB gemeldet werden.
Literaturtipps:
Ellenberg (1990), Gläntzer et al. (1992), Kaiser & Ottenjann (1995), Möller (1984), Schepers (1976)