Merkmale, Morphologie, Typologie:
Einrichtung zur Sicherung und Markierung von Grenzen, bestehend aus einem oder mehreren parallelen Wällen und Gräben. Der Höhenunterschied zwischen der ehemals wassergefüllten Grabensohle und der früher mit Dornenhecken bepflanzten Wallkrone betrug i. d. R. mehrere Meter, kann sich aber im Lauf der Jahrhunderte durch Erosion verringert haben. Häufig verliefen Landwehren nicht exakt auf der tatsächlichen Grenze, sondern nutzen die Gunst des vorhandenen Geländes, indem unwegsame Gebiete durch eine Landwehr miteinander verbunden wurden. Durchlässe einer Landwehr waren mit Warten gesichert, das sind Beobachtungstürme aus Holz oder Bruchstein auf erhöhten Stellen. In Niederungsbereichen konnten Landwehren bisweilen nur aus →Gräben und →Kanälen bestehen, in unwegsamen Mooren und Flußniederungen auch aus einfachen →Wallhecken.
Kulturgeschichte:
Landwehren wurden v. a. im 14. und 15. Jh. angelegt, um in dieser von kriegerischen Auseinandersetzungen geprägten Zeit Territorien, Siedlungsräume und Städte vor feindlichen Angriffen zu schützen. Zugleich ermöglichten sie, den aufkommenden Handelsverkehr mit Wegezöllen zu belegen. Spätestens im 19. Jh. wurden Landwehren und Warten funktionslos.
Vorkommen / Verbreitung:
Landwehren sind vielerorts durch Abtrag oder Überbauung verschwunden. Meist sind nur kleinere Teilabschnitte erhalten, häufig in Wäldern.
Erfassung / Gesetzlicher Schutz:
Landwehren und Warten werden von den archäologischen Denkmalbehörden erfasst und vom NLD ins Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen. Erhaltene Warten sind Gegenstand der Baudenkmalpflege.
Literaturtipps:
Möller (1984)