Merkmale, Morphologie, Typologie:
Steine, die ein Kreuz darstellen, z. T. mit eingemeißelten Inschriften oder Abbildungen. Man unterscheidet Kreuzsteine i. e. S. (Stein, auf dem ein Kreuz abgebildet ist), Steinkreuze (Stein, der als Kreuz geformt ist) und Scheibenkreuzsteine (Steine, die in der oberen Hälfte als runde Scheibe geformt sind, auf der ein Kreuz abgebildet ist).
Kulturgeschichte:
Kreuzsteine sind Rechtsdenkmale des Mittelalters (v. a. 13.-16. Jh.), die für erschlagene oder verunglückte Personen aufgestellt wurden, die ohne Sterbesakramente umgekommen sind; bei Gewaltverbrechen oft vom Täter.
Vorkommen / Verbreitung:
In ganz Niedersachsen
Erfassung / Gesetzlicher Schutz:
Das Vorkommen von Kreuzsteinen und deren geschichtliche Hintergründe sind in ganz Niedersachsen erfasst und in einem Verzeichnis veröffentlicht (Müller & Baumann 1988). Darüber hinaus gehende Exemplare sollten dem NHB gemeldet werden.
Literaturtipps:
Müller & Baumann (1988)