Merkmale, Morphologie, Typologie:
Hude- bzw. Hutebäume (meist Eichen, seltener Buchen) weisen imposante ausladende Baumkronen auf mit kräftigen und stark verzweigten Ästen. Um die Fruchtbildung zu erhöhen, standen in einem Hudewald die Bäume in weitem Abstand zueinander. Hudewälder hatten wegen der Beweidung früher kaum Unterwuchs und deshalb einen parkähnlichen Charakter. Ein Hinweis auf einen ehemaligen Hudewald kann neben Wuchsform und Anordnung der Bäume auch die übrige Vegetation sein: Dorn- oder stachelbewehrte (z. B. Stechhülse, Weißdorn, Schlehe, Wacholder), zähe (Heidekraut) oder giftige Pflanzen (Orchideen, Enzian) wurden vom Vieh gemieden, konnten sich daher überdurchschnittlich stark vermehren und sind stellenweise noch heute dominant.
Kulturgeschichte:
Hude kommt von hüten und bedeutet Waldweide, d. h. das Eintreiben des Viehs in den Wald zur Mast. Hude wurde seit den Anfängen der Viehhaltung in der Jungsteinzeit betrieben. Eicheln und Bucheckern waren unverzichtbare Bestandteile des Viehfutters. Zugleich führt die Hude jedoch zur Zerstörung der Wälder, weshalb Landesherrn und/ oder Forstbesitzer sie meist nur eingeschränkt und z. T. gegen Bezahlung gestatteten. Nach den Gemeinheitsteilungen des 19. Jahrhunderts wurde die Hude zum Schutz des Waldes i. d. R. verboten und das Vieh auf eingezäunten Weiden gehalten.
Vorkommen / Verbreitung:
Einzelne Hudebäume sind häufig zu finden, seltener sind dagegen Wälder, die noch die typischen Merkmale des Hudewaldes aufweisen. Erhalten sind sie z. B. im Borkener Paradies bei Meppen, im Naturschutzgebiet Lüneburger Heide, im Hasbruch bei Delmenhorst oder im Neuenburger Urwald bei Varel.
Erfassung / Gesetzlicher Schutz:
Zwar können einzelne Hudewälder durch die Waldfunktionskartierung des Niedersächsischen Forstplanungsamtes erfasst und als Natur- oder Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen sein. Einzelne Hudebäume sind außerdem nicht selten als Naturdenkmal geschützt. Weil dennoch viele anderen Hudebäume und wälder bislang nicht erfasst wurden, sollten sie generell dem NHB gemeldet werden. Sie sind augenscheinlich an den o. g. Merkmalen zu erkennen
Literaturtipps:
Burrichter (1986), Küster (1998), Pott & Hüppe (1991)
