Herrschaftliche Gebäude

Merkmale, Morphologie, Typologie:

Unter herrschaftlichen Gebäuden werden hier Schlösser, Güter, Amtshöfe, Rittergüter, Herrensitze, Drosteien, Vogteien, Residenzen, Vorwerke, Domänen u. v. m. sowie ihre Nebengebäude (z. B. Fasanerie) zusammengefasst. →Burgen werden in einem separaten Kapitel behandelt. Oft stehen sie in direktem Zusammenhang mit →Parkanlagen, →Alleen, Sichtachsen, Torhäusern, Zu- und Durchfahrten, Reitbahnen (dem Reiten vorbehaltene Freiflächen) o. a.

Junkerntor Winsen/Aller, Ldkr. Celle (Foto: Florian Friedrich)

 
 
 

Kulturgeschichte:

Hervorgegangen sind herrschaftliche Gebäude oft aus einstigen Burgen. Durch Um- oder Neubau traten an ihre Stelle seit dem 15. und 16. Jahrhundert repräsentative Bauten, weil Burgen und Wehranlagen mit Vervollkommnung der Feuerwaffen und zunehmendem Sicherheit der sich festigenden Territorien allmählich wertlos geworden waren. Entsprechend der Zeit ihrer Erbauung sind sie bedeutende Zeugnisse der Renaissance, des Barock, des Klassizismus oder des Historismus. Von landschaftsprägender und kulturhistorischer Bedeutung sind häufig auch ihre Nebenanlagen. Domänen und Vorwerke dienen der Landwirtschaft und ähneln in ihrem Erscheinungsbild dem →Bauernhaus und seinen → landwirtschaftlichen Nebengebäuden.

Vorkommen / Verbreitung:

Herrschaftliche Gebäude sind landesweit verbreitet, besonders in den Mittelgebirgsregionen und im Lössvorland.

Erfassung / Gesetzlicher Schutz:

Herrschaftliche Anlagen und ihre Nebengebäude sind von der Baudenkmalpflege systematisch erfasst und ins Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen. Versteckt in der Landschaft liegende, dazugehörende Anlagen wie Alleen, Zu- und Durchfahrten, Sichtschneisen o. a. können dabei übersehen worden sein und sollten dem NHB gemeldet werden.

Literaturtipps: 

Dehio (1992), Möller (1984)