Merkmale, Morphologie, Typologie:
Anlage zum Liegen, Beladen und Löschen von Schiffen. In der Regel gehört zu einem Hafen ein natürliches oder künstlich geschaffenes Hafenbecken oder ein von Natur aus sehr flaches Ufer, auf das die Schiffe gezogen werden konnten. Man unterscheidet a) an der Meeresküste gelegene Seehäfen, b) Binnenhäfen an Flüssen und Seen und c) Sielhäfen an →Sielen als Umschlagplatz zwischen Binnen- und Seeschifffahrt.
Kulturgeschichte:
Natürliche Häfen hatten vielerorts eine große Bedeutung für die Entwicklung einer Siedlung. Meist wurden wichtige Häfen weiterentwickelt zu modernen Anlagen, die weiterhin in Betrieb sind.
Vorkommen / Verbreitung:
Historische, aufgegebene Häfen in der unbesiedelten Landschaft sind selten. Oft sind sie an ihrem Hafenbecken samt ehemaligen Hafengebäuden oder auch nur an einer einfachen Verbreiterung des Flusslaufes zu erkennen.
Erfassung / Gesetzlicher Schutz:
Historische Häfen, von denen noch bedeutende Bausubstanz erhalten ist, werden i. d. R. von den Denkmalbehörden erfasst. Historische Häfen, die nur noch an Gelände- bzw. Uferformen in der Landschaft erkennbar sind, bleiben meist unberücksichtigt und sollten dem NHB gemeldet werden.
Literaturtipps:
Küster (1995), Schultze (1962)