Merkmale, Morphologie, Typologie:
Aus Steinplatten oder -blöcken errichtete Grabkammer. Das gemeinsame Konstruktionsprinzip aller Großsteingräber besteht darin, dass auf jeweils zwei aufgerichteten Trägersteinen ein Deckstein ruht. Man unterscheidet drei Typen: Dolmen, Ganggrab und Galeriegrab. Dolmen und Ganggrab waren meist auf der Erdoberfläche errichtet und ursprünglich mit Erde bedeckt. Dabei hat das Ganggrab einen seitlichen Zugang durch einen rechtwinklig auf die Kammer mündenden Gang. Galeriegräber haben in die Erde eingelassen Grabkammern. Großsteingräber können von wenigen Metern bis zu über 100 Meter lang sein (Lang- oder Hünenbett bzw. -grab).
Kulturgeschichte:
Großsteingräber wurden in der Jungsteinzeit, v. a. in der Trichterbecherkultur (3. Jahrtausend v. Chr.), angelegt, aber auch noch von den Menschen der Bronze- und Eisenzeit für Nachbestattungen genutzt.
Vorkommen / Verbreitung:
Landesweit, v. a. in eiszeitlich geprägten Gebieten mit Vorkommen geeigneter Steine
Erfassung / Gesetzlicher Schutz:
Großsteingräber werden von den archäologischen Denkmalbehörden erfasst und vom NLD ins Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen.
Literaturtipps:
Hässler (1991), Möller (1984)