Glashütte

Merkmale, Morphologie, Typologie:

Ort zur Herstellung von Glas. Äußere Merkmale jüngerer Glashütten sind seit 1870 eine spezielle Dachform des Glashüttengebäudes sowie ein Schornstein. Das Dach war als Satteldach konstruiert und hatte einen zusätzlichen Dachlüfter, einen kleinen seitlich offenen Aufsatz zum Entweichen der Hitze.

Kleine Erdhügel von 3-4 m Durchmesser und ca. 80 cm Höhe können die Reste frühneuzeitlicher und mittelalterlicher Glashüttenöfen sein. In ihnen können Fundamentreste (zinnoberrot gefärbte, durch Hitze­ein­wir­kung scharfkantig gebro­chene und muschelförmige Steine) zu finden sein. Von gewöhn­lichem Wurzeltelleraufwurf unter­scheiden sich die Hügel durch das Fehlen der Wurzelteller­grube. Kennzeichnend kann das gemein-same Auftreten dreier ehemaliger Öfen (Hügel) sein, die zum Vorbrennen, Schmelzen und langsamen Abkühlen benötigt wurden.

Faktorei der Glashütte Schorborn, Ldkr. Holzminden (Foto: Hilko Linnemann)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Kulturgeschichte:

Zur Glasherstellung werden vor allem reine Quarzsande, Pottasche oder Soda, Kalk und Feuerholz benötigt. Aufgrund günstiger Rohstoffbezugsmöglichkeiten entwickelten sich in Niedersachsen bereits im 11. Jahrhundert erste Wanderglashütten, d. h., die Glashütten folgten dem Rohstoff Holz, der in großen Mengen benötigt wurde. Seit Mitte des 18. Jahrhunderts kamen größere ortsfeste Betriebe auf, der bedeutendste war die 1744 gegründet Glashütte in Grünenplan am Hils, die ihren Holzbedarf dank der Wiederauffors­tung des Sollings decken konnte. Daneben entstanden auch Betriebe, die ihre Energie aus Steinkohle (z. B. Osterwald) oder Torf (z. B. Raum Oldenburg oder Teufelsmoor) bezogen.

Vorkommen / Verbreitung:

Historische Glashütten waren vor allem in ausgedehnten Waldgebieten verbreitet, z. B. im Weserbergland oder im Harz. Sie lagen i. d. R. nur wenige Meter entfernt von einem Gewässer und nahe einem Transportweg.

Erfassung / Gesetzlicher Schutz:

Gebäude und Nebenanlagen historischer Glashütten werden i. d. R. von den Behörden der archäologischen oder der Baudenkmalpflege erfasst und vom NLD ins Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen. Abseitige Anlagen und unscheinbare Relikte wie die o. g. Bodenmerkmale bleiben oft unberücksichtigt und sollten den archäologischen Denkmalbehörden oder dem NHB gemeldet werden.

Literaturtipps:

Bloss (1977), Glocker (1992)