Friedhof

Merkmale, Morphologie, Typologie:

Friedhöfe, auch Kirchhof (Kerkhoff), Totenacker oder Gottesacker genannt, sind Orte zur Bestattung. Kennzeichnend war der Ausschluss von Selbstmördern, ungetauften Kindern und Andersgläubigen. Entsprechend bestand eine Trennung zwischen katholischen, evangelischen und jüdischen Friedhöfen. Friedhöfe außerhalb von Siedlungen hatten oft Friedhofskapellen, die im Mittelalter auch als Beinhaus (Karner, Ossarium) dienten; seit dem 19. Jh. sind Leichenhallen obligatorisch. Pestfriedhöfe dienten ausschließlich der Bestattung von Pestopfern; Kriegsopfer ruhen auf Kriegsgräber­friedhöfen. Der jüdische Friedhof kennt keinen Grabschmuck und hat ursprünglich liegende Grabsteine. Ein Bestattungsort besonderen Rechts ist das Familien- oder Erbbegräbnis, das oft in besonderen Bereichen der Kirch- und Friedhöfe, aber auch in der freien Landschaft und mitunter in Verbindung mit einem →Mausoleum auftritt.

Kriegsgräberstätte Becklingen, Ldkr. Celle (Foto: Florian Friedrich)

 
 
 
 

Familienfriedhof von Schrader, Gut Sunder, Ldkr. Celle (Foto: Florian Friedrich)

 
 

Jüdischer Friedhof Steinhude, Region Hannover (Foto: Christian Wiegand)

 
 

Jüdischer Friedhof Börry, Ldkr. Hameln (Foto: Christian Wiegand)

 

Adelsfeld Neuenhäusen, Celle (Foto: Florian Friedrich)

 

Kulturgeschichte:

Seit der Steinzeit bestatteten Menschen ihre Angehörigen in einem besonderen Bezirk. Der christliche Friedhof befand sich zunächst in oder an der Kirche, erst seit Ende des 18. Jahrhunderts liegen Friedhöfe mit zunehmendem Hygienebewusstsein außerhalb von Siedlungen. Parkähnlich gestaltet werden sie i. d. R. seit Mitte des 19. Jahrhunderts. Familienbegräbnisse adeliger oder großbäuerlicher Anwesen in der freien Landschaft sind v. a. vom Beginn des 19. bis Mitte des 20. Jahrhunderts bekannt.

Vorkommen / Verbreitung:

Pestfriedhöfe lagen i. d. R. außerhalb von Ortschaften, ebenso jüdische Friedhöfe, die meist auf unfruchtbarem Boden am Rande oder außerhalb von Siedlungen platziert wurden. Familienbegräbnisse befinden sich häufig in Wäldern.

Erfassung / Gesetzlicher Schutz:

Historische Friedhöfe sind in vielen Fällen von den Denk­malbehörden erfasst worden. Abseitige oder aufgegebene Friedhöfe im unbesiedelten Be­reich oder deren Relikte (z. B. Einfriedungen, Grabsteine) können dabei übersehen oder als zu unbedeutend angesehen worden sein und sollten dem NHB gemeldet werden. Jüdische Friedhöfe sind in den meisten Fällen dem Landesverband Jüdischer Gemeinden Niedersachsen bekannt. Im Zweifelsfall sollten sie dem NHB gemeldet werden.

Literaturtipps: 

Boehlke (1984), Böhme & Preisler-Holl (1996)