Merkmale, Morphologie, Typologie:
Einzeln in der freien Landschaft oder an einer bäuerlichen Siedlung stehender Baum.
Kulturgeschichte:
Einzelbäume tragen als sichtbare Landmarken zur Eigenart einer Landschaft bei und sind in vielen Orten identitätsstiftend. Ihre kulturgeschichtliche Bedeutung ist mit ihrer historischen Funktion verknüpft:
- Mittags- oder Vesperbäume an Feldrändern als schattenspendende Pausenorte zur Erntezeit.
- Grenzbäume zur Markierung von Grenzen, die durch einen besonderen Baumschnitt oft eine eigentümliche Wuchsform haben.
- Direkt am Hof stehende Hof- oder Hausbäume als lebender Holzvorrat, Blitzableiter oder Windschutz.
- Hudebäume, meist mächtige Eichen mit großen, stark verzweigten und ausladenden Baumkronen, die besonders viele Früchte ansetzten und wertvoll für die Eichelmast der Schweine waren.
- Weid- oder Schattbäume zur Beschattung des weidenden Viehs.
- Gedenkbäume, die als Einzelbäume in Dörfern oder an Straßenkreuzungen zur Erinnerung an ein besonderes Ereignis gepflanzt wurden. Der Brauch hatte seinen Anfang wohl in der französischen Revolution (Freiheitsbäume) und setze sich nach Kriegen (Friedensbäumen) oder bei besonderen Anlässen (Bismarckeichen zur Reichsgründung) fort.
- Tanzbäume als Treffpunkt für Feierlichkeiten, die durch besonderen Baumschnitt und eingebaute Holzkonstruktionen in ihrer Krone eine betretbare Ebene haben konnten.
- Gerichtsbäume, oftmals Linden, an denen früher Gericht gehalten wurde (Thing).
- Tiebäume (siehe Abb. Kap. 1.6.3) zur Markierung des Ties.
- Reiherbüsche waren gezielt angepflanzte Feldgehölze, um Reiherkolonien Nistmöglichkeiten zu bieten, sie auf diese Weise zu konzentrieren und effektiver bejagen zu können. Unter dem Gewicht der Horste und dem Einfluss der Exkremente sind viele zusammengebrochen.
Vorkommen/ Verbreitung:
Grenzbäume, Gedenkbäume sowie Mittags- und Vesperbäume sind landesweit verbreitet. Hofbäume sind vor allem in der Geest (z. B. Lüneburger Heide) oder windreichen Gebieten typisch.
Erfassung/ Gesetzlicher Schutz:
Alte Einzelbäume mit kulturhistorischer Bedeutung sollten dem NHB gemeldet werden. Vereinzelt können sie bereits als Naturdenkmal geschützt sein, ihre historische Funktion ist dabei jedoch oft unbekannt.
Literaturtipps:
Küster (1998)
