Merkmale, Morphologie, Typologie:
Burgen sind Bauwerke zur militärischen Verteidigung. Je nach ihrer Lage unterscheidet man Höhenburgen an exponierter Stelle in Mittelgebirgen und Niederungsburgen (Wasserburgen) im Tiefland. Insbesondere bei Höhenburgen wurden landschaftliche Gegebenheiten (z. B. Bergsporne) einbezogen. Je nach Alter und Bauart der Burg sind oft nur noch →Wälle (Rund-, Ring- oder Abschnittswälle), →Mauern oder →Gräben erhalten, bei jüngeren Burgen auch ganze Gebäudekomplexe. Ein spezieller Burgentyp ist die Motte, ein von einem Wassergraben umgebener, künstlicher Hügel mit hölzernem oder steinernem Turm, meist mit Vorburg oder Wirtschaftshof. Wo der Hügel fehlt, spricht man von einer Turmburg.
Kulturgeschichte:
Burgen sind für die Zeiten der Ur- und Frühgeschichte bis ins frühe Mittelalter die Hauptrelikte politischen Handelns. Neben ihrer Verteidigungs- haben sie vor allem machtpoltisch-offensive und repräsentative Funktion. Im Mittelalter sind sie Ausdruck der Adelsgesellschaft, die in ihnen gleichzeitig Wohnung und Schutz suchte.
Die älteste Befestigung Niedersachsens, das Erdwerk auf dem Nachtwiesenberg bei Esbeck, Landkreis Helmstedt, stammt aus der ältesten Epoche der Jungsteinzeit, der Bandkeramik (6./5. Jahrtausend v. Chr.). Erst in der späten Bronzezeit und Eisenzeit entstanden im Mittelgebirgsraum Burgen im engeren Sinne, die schon besiedelt waren oder als Fluchtburgen und Stützpunkte in Kriegszeiten dienten.
Aus karolingischer und ottonischer Zeit ist wiederum eine größere Zahl Burgen bekannt. Teilweise waren sie, wie z. B. die befestigten Königspfalzen, ständig besiedelt und Elemente des herrschaftlichen Landesausbaus. Seit dem hohen Mittelalter stellten sie die befestigten Wohn- und Herrschaftssitze der Territorialherren sowie des hohen und niederen Adels dar (Bischofs-, Herzogs-, Grafen-, Ministerialen- oder Ritterburgen). Sie konnten auch zur Kontrolle strategisch wichtiger Straßen, Flussübergänge, Grenzen und Wirtschaftszentren dienen.
Vorkommen / Verbreitung:
Burgen sind landesweit verbreitet, besonders im Mittelgebirge.
Erfassung / Gesetzlicher Schutz:
Burgen und ihre Relikte werden von den Denkmalbehörden erfasst und in das Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen. Dabei beschränkt sich die Baudenkmalpflege auf die als Gebäude erhaltenen Burgen, die Archäologische Denkmalpflege erfasst alle übrigen, z. T. nur in Wällen oder Gräben erhaltenen Anlagen.
Literaturtipps:
Deutsche Burgenvereinigung e. V. (1999: 126-134), Hässler (1991), Heine (1995 und 2000) , Möller (1984)