Bergbaubauwerke

Merkmale, Morphologie, Typologie:

Bauwerke im Zusammenhang mit Bergbau, u. a.:

  • Fördergerüst: meist aus Stahl gefertigtes Gerüst über der Öffnung eines →Schachts zur Förderung von unter Tage abgebauten Materials.
  • Bohrturm: In der Regel aus Stahl gefertigtes Gerüst zur Suche nach nutzbaren Gesteinen, Flüssigkeiten (z. B. Erdöl) oder Gasen.
  • Schachthaus (im Harz Gaipel): wie Fördergerüst, jedoch in ein Haus integriert.
  • Lagerhaus, Magazin, Schuppen: zur Aufbewahrung von Materialien, Erzen, Kohlen usw.
  • Zechenhaus: Betriebs- und Verwaltungsgebäude einer Grube.
  • Hub- bzw. Grabenhaus: Wohnung, Büro und Magazin für das Aufsichtspersonal der Teiche, Gräben und Pumpstationen.
  • Scheidehaus (im Harz auch Bucht): einfache Hütte, wo im Eigenlehnerbergbau das Erz sortiert und gelagert wurde.
  • Pochwerk: wasserradbetriebene Zerkleinerungsanlage von Erzen, üblich bis Mitte 19. Jh., i. d. R. durch einen Pochgraben oder eine Rösche (flacher unterirdischer Graben, eine Art Stollen) mit Bachwasser versorgt.
  • Erzwäsche: Gebäude zur nassmechanischen Trennung des Erzes.
  • Bergschmiede: nahe eines Bergwerkes gelegener Gewerbebetrieb zur Fertigung und Reparatur von Geräten, i. d. R. mit Wasserkraft betrieben.

Schacht Konrad, Salzgitter (Foto: Gerhard Friedrich)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Kulturgeschichte:

Historische Bauwerke und Anlagen können bedeutende Zeugnisse der Bergbaugeschichte sein. In Bergbauregionen sind sie typische Bestandteile der Landschaft und für deren Eigenart von großer Bedeutung.

Vorkommen / Verbreitung:

In den nds. Bergbaugebieten, v. a. im Harz. Weil oberirdische Fördereinrichtungen wie Fördertürme nach Einstellung des Betriebes i. d. R. entfernt werden, sind sichtbare historische Zeugnisse selten.

Erfassung / Gesetzlicher Schutz:

Die o. g. Bauwerke des Bergbaus werden insbesondere im Harz von den Behörden der archäologischen bzw. der Baudenkmalpflege erfasst und vom NLD ins Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen. In anderen Regionen jedoch bleiben einzelne Einrichtungen in der freien Landschaft bzw. ihre Relikte oft unberücksichtigt und sollten dem NHB gemeldet werden.

Literaturtipps:

Ließmann (1997), Römhild (1987), Segers-Glocke (2000)