Merkmale, Morphologie, Typologie:
Bauerngärten sind direkt am Hof oder in der nahen Gemarkung gelegene Gärten zur bäuerlichen Selbstversorgung. Obst, Gemüse und Kräuter, aber auch Blumen und Ziersträucher wachsen im Gegensatz zum städtischen Bürgergarten in bunter Kombination. Die Grundform des Bauerngartens ist nach Vorbild des Klostergartens i. d. R. ein einfaches Wegekreuz, das verschiedene, geometrisch angeordnete, mit niedrigen Buchshecken abgegrenzte Beete unterteilt. Charakteristisch ist eine große Vielfalt an Pflanzenarten. Die Beete können ebenerdig (Flachbeet) oder zur besseren Sonneneinstrahlung erhöht liegen (Hochbeet). Ähnlichkeit mit Bauerngärten haben Pastorats- oder Klostergärten.
Kulturgeschichte:
Geregelter Gartenbau setzte in Deutschland erst im 8. und 9. Jh. ein. Stand zunächst die Selbstversorgung im Mittelpunkt, gewinnt seit der Renaissance allmählich auch der Blumenschmuck an Bedeutung. Neben ihrer Bedeutung für das traditionelle Ortsbild einer Siedlung sind Bauerngärten wertvolle Lebensräume für Insekten.
Vorkommen / Verbreitung:
Bauerngärten gehörten v. a. im 19. und frühen 20. Jh. zu fast jedem Bauernhof. Heute sind viele zerstört, überformt oder verwildert.
Erfassung / Gesetzlicher Schutz:
Bauerngärten sind nur in Einzelfällen von der Baudenkmalpflege erfasst und ins Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgenommen worden. Gut erhaltene Exemplare in traditioneller Ausprägung sollten dem NHB gemeldet werden.
Literaturtipps:
Böhme & Preisler-Holl (1996), Gröll (1991), Nowak-Nordheim (1982), Widmayer (1986)