Der NHB ist eine nach § 63 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 38 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum BNatSchG anerkannte Vereinigung und wird bei naturschutzrechtlichen Verfahren wie Unterschutzstellungen, Planungs- und Genehmigungsverfahren schriftlich und mündlich angehört. Diese Beteiligung nimmt der NHB zusammen mit seinen Mitgliedern und Freunden sehr sorgfältig wahr. Daher gehören die Erörterung von Fragen des Umwelt- und Naturschutzes und die Einforderung ihrer Lösung zu den unmittelbaren Kernaufgaben des NHB.
Der NHB als Träger öffentlicher Belange gem. § 63 BNatschG
Seit seiner Gründung im Jahre 1905 setzt sich der NHB für die Erhaltung der heimatlichen Natur und Landschaft ein. 1982 wurde ihm vom Land Niedersachsen die naturschutzrechtliche Privilegierung erteilt, sich als „anerkannte Naturschutzvereinigung“ in Genehmigungs-, Verordnungs- und Planungsverfahren zu umweltrelevanten Vorhaben offiziell einzubringen. Ob es sich dabei um Bodenabbauvorhaben, Renaturierungsmaßnahmen, den Neubau von Straßen, um Flurbereinigungen, Gewässergestaltung, Raumordnungsprogramm oder um die Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten handelt, bei vielem, was Natur und Landschaft bewahrt oder verändert hat der NHB ein Recht sich durch mündliche und schriftliche Stellungnahmen einzubringen, seit 1993 auch durch Klage vor den Verwaltungsgerichten.
Der NHB sieht sich dabei nicht als externe Naturschutzfachbehörde, die den Genehmigungsbehörden lediglich zusätzliche Fachinformationen zukommen lässt. Der NHB will vielmehr den heimatverbundenen Menschen die Möglichkeit geben, sich in Genehmigungsvorhaben für die Erhaltung von Natur und Landschaft einzusetzen. Viele Mitglieder und Freunde des NHB nutzen diese Einflussmöglichkeit, um die Entwicklung ihrer Heimat mitzugestalten.
Beachtliche Erfolge konnten schon im Arten- und Biotopschutz erreicht werden, so bei der Meldung von Fauna-Flora-Habitat-Gebieten für das europäische Schutzgebietssystem NATURA 2000. Erhebliche Defizite sehen wir allerdings bei der Bewahrung und Entwicklung der Landschaft, insbesondere der historischen Kulturlandschaft. Hier sind die Heimatvereine und -bünde besonders gefragt, da bei vielen Eingriffen in die Landschaft neben den ökologischen insbesondere das kulturelle Erbe betroffen ist. Das kulturelle Erbe trägt ganz wesentlich zu Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft bei.
Der NHB ruft alle Mitglieder und Freunde auf, die sich in diesem Sinne im Rahmen der Verbandsbeteiligung des NHB aktiv in die Entwicklung ihrer Gemeinde oder ihres Kreises ehrenamtlich engagieren wollen, sich in der Geschäftsstelle des NHB zu melden. Dort erhalten sie weitere Informationen über Inhalte und Abläufe der Beteiligung.