Der NHB

Der Niedersächsische Heimatbund ist im Bundesland Niedersachsen die Dachorganisation örtlicher Heimat-, Geschichts-, Museums- und Bürgervereine, der Kreisheimatbünde, einschlägiger Regional- und Fachverbände sowie in der Heimatpflege tätiger Vereinigungen, Initiativen und Gemeinschaften. Mitglieder sind ferner Landschaften und Landschaftsverbände, aber auch andere Landesverbände, die Teilbereiche der Heimatpflege repräsentieren.

Einzelpersonen, die die Tätigkeiten des NHB und die Heimatpflege in Niedersachsen unterstützen wollen, sind herzlich eingeladen, sich als Mitglied dem Freundeskreis des NHB anzuschließen.

Der NHB versteht sich zugleich als Arbeitsgemeinschaft der mit der Heimatpflege befassten Behörden, Körperschaften und Institutionen, insbesondere der kommunalen Gebietskörperschaften. So gehören dem NHB niedersächsische Landkreise und kreisfreie Städte sowie zahlreiche Städte und Gemeinden, wissenschaftliche Institute und andere Einrichtungen an. Der NHB arbeitet seit 2014 in der Allianz für den Ländlichen Raum aktiv und vertrauensvoll mit den kommunalen Spitzenverbänden und der Niedersächsischen Akademie Ländlicher Raum zusammen.

Der Niedersächsische Heimatbund

  • arbeitet überregional und überparteilich.
  • vertritt als Landesverband das Bundesland Niedersachsen im "Bund Heimat und Umwelt in Deutschland (BHU)".
  • wird durch das Land Niedersachsen institutionell gefördert.

Der NHB will gemäß seiner Satzung die Heimat in Niedersachsen in ihrer natürlichen und historisch bedingten Vielfalt und Eigenart unter Respektierung sich verändernder Verhältnisse erhalten und als Lebensraum für die Zukunft ganzheitlich und nachhaltig gestalten. Dabei ist er gegenüber neuen Ausdrucksformen in der Kultur und im Zusammenleben mit Menschen unterschiedlicher Herkunft offen.

Der NHB wirkt durch Beratung, Planung eigener Maßnahmen und Aktivitäten auf die öffentliche Meinung und die Gesetzgebung in Niedersachsen ein, um den Gesamtbereich der Heimatpflege seiner gesellschaftlichen Bedeutung entsprechend angemessen zu vertreten.

Der NHB ist ein nach § 63 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannter Verband und wird bei naturschutzrechtlichen Verfahren (Unterschutzstellungen, Planungs- und Genehmigungsverfahren) schriftlich und mündlich angehört. Diese Beteiligung nimmt der NHB zusammen mit seinen Mitgliedern und Freunden wahr. Der NHB koordiniert diese Tätigkeit und berät die Mitglieder bei der praktischen Naturschutzarbeit.

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