Stellungnahme des Niedersächsischen Heimatbund e.V. zum Volksbegehren Artenschutz, 29.04.2020

Der NHB zum Volksbegehren „Artenvielfalt.Jetzt!“

Mittlerweile stellt sich nicht mehr die Frage, ob die Insektenwelt in Schwierigkeiten steckt, sondern vielmehr wie der Insektenrückgang noch zu stoppen ist. Ein ambitionierter und verbindlicher Aktionsplan zum Insekten- bzw. grundsätzlich zum Artenschutz ist dringend nötig. Das ist kein Selbstzweck, sondern dient dem Erhalt unser aller Lebensgrundlagen!

Das Volksbegehren

Ein Kreis von Natur- und Umweltschutzverbänden stellt im Jahr 2020 in einem Volksbegehren „Artenvielfalt.Jetzt!“ einen Gesetzestext zur Abstimmung, der zu mehr Engagement im Artenschutz verpflichten soll. Informationen zum Volksbegehren sind zu finden unter www.artenvielfalt-niedersachsen.jetzt. Viele Probleme und Lösungsansätze des Artenschutzes, für die mit dem Volksbegehren geworben wird, hat der NHB seit Jahren immer wieder in seiner ROTEN MAPPE, seit 1960 der Jahresbericht des NHB zur Situation der Heimatpflege in Niedersachsen, angesprochen und angemahnt.

Der NHB gibt als überparteilicher Dachverband keine Empfehlung für oder gegen das Volksbegehren ab. Jedoch bietet der NHB stattdessen nicht nur den persönlichen Mitgliedern in seinen Mitgliedsvereinen und -verbänden, Organisationen und Institutionen im NHB, sondern der gesamten Öffentlichkeit eine Hilfe für die persönliche, freie und unabhängige Entscheidung für oder gegen das Volksbegehren an. Auf seiner Webseite www.heimatniedersachsen.de stellt der NHB zur persönlichen Meinungsbildung eine vergleichende Übersicht (Synopse) seiner Beiträge aus den ROTEN MAPPEN neben die Forderungen des Volksbegehrens zur Verfügung:

Der NHB als überparteilicher Verband

Der Niedersächsische Heimatbund e.V. (NHB) ist Landesverband und Arbeitsgemeinschaft der in der Heimatpflege wirkenden Vereine und Verbände, Körperschaften und Institutionen. Zu den zentralen Säulen des Niedersächsischen Heimatbundes zählt das ehrenamtliche Engagement in der Denkmalpflege, dem Natur- und Landschaftsschutz sowie die Geschichte, die Archäologie und das Museums-/Archivwesen in Niedersachsen. Auch um die Pflege der niedersächsischen Regional- und Minderheitensprachen, Niederdeutsch und Saterfriesisch, kümmert sich der NHB. Überall in den Kommunen und Gebietskörperschaften sind Vereine und Verbände in der Heimatpflege aktiv, denen sich der Niedersächsische Heimatbund als institutioneller Vertreter verpflichtet fühlt.

Der NHB ist außerdem ebenso wie einige Verbände aus dem Initiatorenkreis des Volksbegehrens ein nach § 60 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannter Verband und wird bei naturschutzrechtlichen Verfahren (Unterschutzstellungen, Planungs- und Genehmigungsverfahren) schriftlich und mündlich angehört. Diese Beteiligung nimmt der NHB zusammen mit seinen Mitgliedern und Freunden sehr sorgfältig wahr. Daher gehören die Erörterung von Fragen des Umwelt- und Naturschutzes und die Einforderung ihrer Lösung zu den unmittelbaren Kernaufgaben des NHB.

Prof. Dr. Hansjörg Küster, Präsident des NHB    Thomas Krueger, Geschäftsführer des NHB (V.i.S.d.P.)

Bild: < Teufelsmoor R.Olomski 20150617.JPG

Bildunterschrift:
Unscheinbar, aber für Flora und Fauna eminent wichtig: Hochmoorfeuchtgrünland mit Graben im
Teufelsmoor (LK OHZ). Aus dem Gesetzesvorschlag: „…es [wird] bei der landwirtschaftlichen Nutzung verboten 1. Dauergrünland in andere Nutzungsformen umzuwandeln, […] 4. den Grundwasserstand in Nass- und Feuchtgrünland, deren Brachestadien sowie auf Moor- und Anmoorstandorten abzusenken…“ Foto: Olomski.